Hallo zusammen,
ich hab heut mit meinem Finazbeamten telefoniert und muss meinen 1500er Quad Cab vorführen. Der Vorbesitzer meines 2007ers hatte, hat ihn in Ulm als LKW besteuert bekommen - wird aber den Beamten nicht interessieren, so wie ich das hier lese.
Der Beamte hat gesagt, das er das Längen-Verhältnis von Fahrgastraum zu Ladefläche messen wird. Hab ich hier auch schon einige Male gelesen. Klar ist für mich, wie die Ladeflächenlänge gemessen wird, aber von wo bis wo wird denn die Kabine gemesssen? Vom Fußraum bis zum Rücksitz oder bis zur Rückwand - oder????? Gibt da ne Regelung? Hab auch schon hier was von Gaspedal bis Rückwand gelesen. Das ist ja schon entscheiden denk ich......
Grüße
Alois