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DonVito

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41

Dienstag, 20. Januar 2009, 11:42

Hallo Mitleidende.
Komme gerade vom FA. Muss ab jetzt 384.-Euro zahlen.(vorher 185.-) Ram 5,7L Hemi Larami Bj.2008. Bin aber nicht wie viele von Euch an den Abmessungen Innenraum/Ladefläche gescheitert sondern an der zu niedrigen Auflastung. Leergewicht 2600 kg und zulässiges Gesamtgewicht 3040 kg. Der gute Mann vom FA gab mir sogar eine Adresse von einer Firma die sich auf Auflastungen spezialisiert hat. Meinte aber, das sich das um einem 4-stelligen Bereich handelt.
Meine Frage an Euch: Muss ich mich jetzt bei meiner Versicherung melden weil mein Ram als -LKW Werkverkehr bis 3,5 TO- versichert ist?

vampir

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42

Dienstag, 20. Januar 2009, 11:56

Vielleicht ist er als PKW ja günstiger zu versichern.
LKW im Werkverkehr heißt ja auch, jeder darf ihn fahren usw. normalerweise schlägt sich das in den Kosten in der Versicherung nieder.

Vielleicht kannst du so ja die Mehrsteuer sparen.

Ich überleg, ob ich meinen ablaste, aber das ist nicht so einfach, weil er eine bestimmte Zuladung vorweisen muss, wenn ich sein zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t bekomme. Und da er selbst schon zuviel wiegt, ist die Zuladung dann zu klein. Ich würde das auch nicht aus versicherungs- oder steuertechnischen Gründen machen, sondern damit meine Tochter ihn fahren darf.

Aber wenn ich jetzt sehe, dass auch das zulässige Gesamtgewicht bei der Besteuerung eine Rolle spielt, lass ich es wohl lieber bei den 3,992 t.
Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln -
ein Auto braucht Liebe.
(Walter Röhrl)
:v2

DonVito

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43

Dienstag, 20. Januar 2009, 12:23

Bin eigentlich zufrieden mit meinem Versicherungsbeitrag.
Haftplicht: SF 10 (40%) 108,86 Euro vierteljährlich
Vollkasko: SF 10 (50%) 65,63 Euro vierteljährlich
Gruß aus Frechen
Romano

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Krill

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44

Dienstag, 20. Januar 2009, 12:38

Tja wenn eure Ladefläche zu kurz ist hab ich noch na andere Möglichkeit anzubieten : :14: und die Ladefläche 3 m rausziehen .... Mal sehen ob die dann immer noch sagen PKW - apropos ... PKW die wollten hier an unserer B9 mal PKW Parkplätze mit Parkuhren einführen .... so für die Anwohner .... na klar bin gleich aufs Amt gegangen und hab denen gesagt ich will nen "kleinen" Parkstreifen , da ja die Parkbuchten den Ördlichkeiten ( also meinem "kleinen" als Anwohner ) angepasst werden müssen . Tja und als ich von denen noch schriftlich haben wollte wer diese Parkuhren beauftragt hat wurden die seeeehr nachdenklich .... haben gefragt warum . Ich sagte nur , das die Parkuhren ( = Parken mit Gebühr ) nach dem Gesetz einem bewachten Parkplatz gleichkämen - und wenn einer ne unfallflucht macht zahlt derjenige der die Uhren aufgestellt hat .... War dem Amt dann wohl etwas zu teuer - keine Rede mehr von Parkuhren im Ort und die bereits aufgestellten erhielten über Nacht ein Verhüterlie mit der Aufschrift außer Funktion.... Und die Parklflächen - komisch bis heute noch keine eingezeichnet. :smilie_happy_015:
Schöne Grüße Euer Krill aus seinem UNESCO-Schutzgebiet




badbone

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45

Dienstag, 20. Januar 2009, 14:51

Zitat von »"DonVito"«

Hallo Mitleidende.
Komme gerade vom FA. Muss ab jetzt 384.-Euro zahlen.(vorher 185.-) Ram 5,7L Hemi Larami Bj.2008. Bin aber nicht wie viele von Euch an den Abmessungen Innenraum/Ladefläche gescheitert sondern an der zu niedrigen Auflastung. Leergewicht 2600 kg und zulässiges Gesamtgewicht 3040 kg. Der gute Mann vom FA gab mir sogar eine Adresse von einer Firma die sich auf Auflastungen spezialisiert hat. Meinte aber, das sich das um einem 4-stelligen Bereich handelt.
Meine Frage an Euch: Muss ich mich jetzt bei meiner Versicherung melden weil mein Ram als -LKW Werkverkehr bis 3,5 TO- versichert ist?


Komisch, wieso darfst Du nur 440 Kg zuladen und mein Dakota fast 900 Kg? Ich habe übrigens immer noch keine Antwort vom FA, dabei haben die so schöne Bilder, so schöne Briefkopien und so ein "nettes" Schreiben bekommen! Ob die böse sind? :mrgreen:

Falls ich denn wirklich vorführen muss und die Zicken machen wollen, überllege ich mir wirklich eine Palette Briketts mitzunehmen und die in den PKW von dem Beamten zu laden. :oops:

vampir

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46

Dienstag, 20. Januar 2009, 15:05

Ich könnt dir von dem Hasenmist überlassen, den ich mit meinem Dicken öfters mal transportiere...... das ist bestimmt noch viel effektiver wie Briketts.
Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln -
ein Auto braucht Liebe.
(Walter Röhrl)
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Krill

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47

Dienstag, 20. Januar 2009, 15:30

@ adbone :
ist doch klar mit 440 kg Zuladung : Die haben seine Wut im Bauch schon schon mitgerechnet als er die Papiere für den Dodge bekommen hat....
Schöne Grüße Euer Krill aus seinem UNESCO-Schutzgebiet




sunflow3r

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48

Dienstag, 20. Januar 2009, 23:12

@ badbone:

soweit ich weiß ist das nicht so verkehrt mit der zuladung beim 1500 er Ram.
der wird ja auch als "1/2 ton" bezeichnet.
und das entspricht ca 450 kg....

ende der info ;)

martin
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DonVito

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49

Mittwoch, 21. Januar 2009, 00:27

Vielleicht könnte mir doch noch einer von Euch die Frage nach meiner Versicherung beantworten. Soll ich mich bei Ihr melden oder besser nicht.
Will natürlich nicht schlechter als vorher dastehen. Vielen Dank im voraus.
Gruß aus Frechen
Romano

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zxocke

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50

Mittwoch, 21. Januar 2009, 10:10

@Don Vito

zum Thema Versicherung...

Du musst dort jegliche Veränderung angeben, die werden im Schadensfall sagen: Haben Sie das nicht bei uns angegeben? Dann kürzen wir die Leistung im Kaskofall oder blabla...
Mündliche Auskünfte zählen da auch nicht. Ein kleines Schreiben, und gut zu den Akten legen....
Grüße Olaf
if ($ahnung == NULL) {read FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; } else { use brain; make post; }

DonVito

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51

Mittwoch, 21. Januar 2009, 13:19

Bedanke mich. Werde ich so machen.
Gruß aus Frechen
Romano

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CruiserY2K

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52

Mittwoch, 21. Januar 2009, 13:47

Zitat von »"DonVito"«

... Bin aber nicht wie viele von Euch an den Abmessungen Innenraum/Ladefläche gescheitert sondern an der zu niedrigen Auflastung. Leergewicht 2600 kg und zulässiges Gesamtgewicht 3040 kg.


.... dann würde mich interessieren, wieso man einen VW Caddy ( geschlossener Kasten )
ohne Probleme als LKW zulassen kann.
Der hat ja auch nicht die "Bomben-Zuladung."

Oder anders gefragt, wie hoch soll denn die "Mindestnutzlast" für einen "richtigen" LKW sein ??

Gruß
Heiko
...keep on cruiz´n !

Totti

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53

Mittwoch, 21. Januar 2009, 16:43

Seit wann ist denn die Zuladung ein Thema für die LKW Versteuerung, das hab´ich ja noch nie gehört, Maße ja, kein Thema aber Nutzlast????? :roll:

Die drehen echt am Riesenrad hab ich das Gefühl, ich zittere schon ein bisschen wegen all eurer Hiobsbotschaften. :blink: :blink2: :yikes:

ich hoffe nur das bei mir der "blaue Brief" ausbleibt, vor allem weil das bei mir so problemlos war!!!! :cry: :roll:
Gruß, Torsten
...and on the 7th day, GOD created the HEMI.......



badbone

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54

Mittwoch, 21. Januar 2009, 18:11

Tja letztenendes kann jeder Finanzbeamte machen was er will.

ThorstenD

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55

Sonntag, 25. Januar 2009, 12:43

Na hier wird ja wild spekuliert...

Zur Erläuterung:
Der BFH hat im Oktober 08 ein Urteil zum von Proallrad geführten Musterprozess gefällt. Streitgegenstand war ein Toyota Geländewagen (KEIN Pickup!!!). Das Urteil des BFH inkl. unserer Kommentierung kann jeder im hier: http://www.proallrad.com/htm/aktuelles/A…es_07_11_08.pdf nachlesen und sollte dies auch tun so er denn verstehen will was da "schief gelaufen" ist. Aus verschiedenen Gründen wurde nun von uns Verfassungsbewschwerde in Karlsruhe eingereicht. Wird die Beschwerde angenommen (annehmen heißt noch nicht entscheiden!!!) haben ALLE Einspruchsvorgänge etc. zu Ruhen! Das heißt, kein FA darf in dem Fall Entscheidungen treffen!
Weiter: Das BFH Urteil behandelt wie oben geschrieben einen Toyota Geländewagen und keinen Pickup. Es ging also bei der Klage um die sogenannten Mehrzweckfahrzeuge mit Typisierung M1AF laut Europa RiLi 70/156EWG. Eine explizite Pickupklage von uns (ebenfalls Musterklage) ist anhängig und wird wohl in Kürze in Köln verhandelt werden. Es ist jedoch stark davon auszugehen das es auch hier bis zum BFH gehen wird, allein schon um eine Bundesweite Gültigkeit zu erlangen.

Fazit: Die FA´s glauben jetzt nach dem Urteil des BFH (wir erinnern uns, Thema: Mehrzweckfahrzeuge, NICHT Pickup) auch in Sachen Pickup tätig werden zu müssen und schicken euch diese netten Schreiben.

Was tun wenn ihr ein Schreiben auf den Tisch bekommt?
Zunächst Ruhe bewahren und GENAU lesen was sie wollen. Groll gegen die Sachbearbeiter zu hegen bringt garnix, die Jungs und Mädels führen nur "Befehle" aus, der eine macht´s gerne, der andere weniger gerne aber sie müssen´s halt tun.
Dann gilt es zu erkennen welche Art Schreiben Ihr bekommen habt:
1. Schreiben zur Begutachtung des Fahrzeuges (anhand von Bildern oder ggf. mit Termin zur Vorführung) oder
2. Neuen Steuerbescheid (als PKW)

Im Falle 1: Hierzu schreib ich nix! Ich bitte um Nachsicht diesbezüglich. Auskünfte zu diesem Thema bin ich durchaus bereit zu erteilen, ABER: Ausschließlich persönlich am Telefon. Hintergrund: Jeder Fall ist etwas unterschiedlich gelagert und das ganze gehört nicht geschriebenen Wortes in ein Forum.
Grundsätzlich gilt jedoch für alle gleich: Es ist in jedem Fall die zur Personenbeförderung geeignete FLÄCHE zu messen (und zu berechnen) und der Nutzfläche gegenüber zu stellen und NICHT die Längenverhältnisse von Fahrgastraum zu Ladefläche! Hinweise zur Vermessung des Fahrzeuges findet Ihr auf unserer Internetseite: http://www.proallrad.com Desweiteren spielen natürlich auch weitere Faktoren für die Feststellung der objektiven Beschaffenheit des Fahrzeuges (denn das hat der FA-Beamte zu tun) eine Rolle. Hierzu gehört durchaus die mögliche Zuladung und vor allem aber auch das Herstellerkonzept, was bei allen Pickup´s eindeutig ist!

Im Falle 2: Ist der Steuerbescheid zugestellt habt Ihr 4 Wochen Zeit Einspruch dagegen einzulegen. ZAHLEN MÜSST IHR DEN BETRAG ABER TROTZDEM ERSTMAL!!! Wenn Ihr ne Chance haben wollt das Geld wieder zu sehen, MUSS Einspruch eingelegt werden. Denn nur dann bekommt Ihr (im Falle einer positiven Entscheidung, wovon wir ja ausgehen) auch rückwirkend euer Geld zurück!
Wird der Einspruch abgewiesen habt Ihr drei Möglichkeiten:
1. Selbstständig den Klageweg beschreiten
2. Unter Hinweis auf die anhängigen Musterklagen bzw. die Verfassungsbeschwerde das "Ruhen des Verfahrens" bei euren zuständigen FA beantragen. Wird es abgewiesen => Siehe 1. Wird stattgegeben ruht euer Verfahren bis die endgültige Rechtslage geklärt ist.
3. Euch geschlagen geben und es einfach hinnehmen.

Thema Einsprüche: Ich bitte um Verständniss dafür das ich hier keinen "Vordruck" veröffentliche den Ihr dann einfach verwendet oder telefonisch was "diktiere". Das wäre vor allem unseren Mitgliedern von Proallrad gegenüber alles andere als Fair. Es gibt aber natürlich die Möglichkeit einen Anwalt zu konsultieren der die Einsprüche schreibt (kostet natürlich Geld, ist ja klar). Bei Bedarf würde ich euch einen sehr guten Anwalt zu dem Thema nennen, allerdings auch nur bei einem persönlichen Kontakt (z.B. Telefonat).

P.S.: Meine Telefonnummer gibt´s bei Bedarf per PN.
Gruß Thorsten

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BLUERAM

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56

Sonntag, 25. Januar 2009, 23:08

Hi Thorsten,

danke für die Infos und für Deine Hilfsbereitschaft. Da kommt doch wieder Licht ins Dunkel.
Bis wie weit darf denn das FA nachträglich nachversteuern ( von LKW auf PKW )? Mein RAM ist seit März 2006 als LKW versteuert, muß ich mir Sorgen machen, daß ich auch noch Vorführtermin bzw. Änderungsbescheid bekomme?

----- Gruß Grit ------

ThorstenD

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57

Sonntag, 25. Januar 2009, 23:37

Ob das FA überhaupt rückwirkend nachversteuern darf oder nicht ist ebenfalls noch strittig. Es gibt hier eine echte und eine unechte Rückwirkung, das hier zu erläutern würde jedoch den Rahmen sprengen. Die Rückwirkung ansich ist jedoch ebenfalls noch Gegenstand der noch offenen Musterverfahren.
Gruß Thorsten

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58

Montag, 26. Januar 2009, 16:04

Da scheint sich jemand auszukennen :mrgreen:

Dankeschön, hast ein wenig Licht in´s Dunkel gebracht, ich werde aber trotzdem noch weiter zittern ob ich eine Nachversteuerung in´s Haus bekomme :cry: :blink2:
Gruß, Torsten
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arie20

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Montag, 26. Januar 2009, 17:11

Hi @ all,

habe heute meinen RAM beim FA vorgefahren.

Da aber schon 2 1500er vor mir da waren, wurde nicht mehr gemessen.

RAM ist ein Pkw und Ende.

Auf meine Frage hin wie hoch die Kfz-Steuer denn wird, kam die Antwort etwas über 200 Euro. Mal sehen wie hoch sie denn wirklich ist.

Aber wir werden, bzw. unser Steuerberater, Einspruch einlegen.
Gruß. Pete See you on the Road

hippie

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60

Montag, 26. Januar 2009, 18:34

hio,
hier mal ne hp wo man die steuer berechnen kann...

http://www.kfz-steuer.de/



gr8ts hippie
Und wenn der Fallschirm sich nicht öffnet, so bist du wenigstens geflogen

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